Impressum
Impressum
Informationen über den Diensteanbieter.
Jan Heinemann
Heinemann-Nahverkehr
Kochs Kämpe 3,
33014 Bad Driburg,
Deutschland
Tel.: 0176/77238453
E-Mail: heinemann.nahverkehr@gmail.com
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE450953054
Berufsbezeichnung: Verkehr/Personenverkehr/Transport
Datenschutz Verantwortlicher:
Jan Heinemann
Kochs Kämpe 3
33014 Bad Driburg
E-Mail: heinemann.nahverkehr@gmail.com
Tel.: 0176-77238453
Bildernachweis
Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.
AGB`s
Allg. Geschäft- und Beförderungsbedingungen
Angebot / Buchungen
Alle Angebote des Unternehmens Heinemann-Nahverkehr verstehen sich als freibleibend und gelten nur für den jeweils durch den Kunden angefragten Auftrag und nur zu diesem Zeitpunkt.
Maßgeblich für einen reibungslosen Ablauf sind die Buchungsdaten der Reise (z.B. Flugnummer, Abflugzeit etc.), die uns rechtzeitig bekannt zu geben sind.
Allein verantwortlich ist hierfür der Kunde.
Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Email auf der Homepage erfolgen.
Heinemann-Nahverkehr behält sich vor, die Fahrt an einem Abfahrpunkt des Kunden festzulegen, wenn dieses sinnvoll erscheint. Wünschen Sie jedoch einen Einzeltransfer, geben Sie dieses bitte bei der Buchung an.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben der Auftragsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen sind umgehend mitzuteilen.
Geben Sie bitte die genaue Art, Anzahl und Gewicht aller Gepäckstücke und ggf. Sondergepäckstücke an.
Ein „übliches“ Gepäckstück (z. B. Koffer) sollte 25 kg nicht überschreiten.
Leistungen
Zu den Leistungen des Beförderungsvertrages gehören das bereitgestellte Fahrzeug, der jeweilige Fahrer/in und das durch den Fahrgast beauftragte Fahrtziel. Das eingesetzte Fahrpersonal ist im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, kurz PBS) gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Heinemann-Nahverkehr stellt ein verkehrssicheres Fahrzeug, entsprechend den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrszulassungsordnung bereit.
Das eingesetzte Fahrpersonal ist angehalten, sich strikt an die gesetzlichen vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten zu halten.
Lenk- und Ruhezeiten:
https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Lenk-Ruhezeiten/lenk-ruhezeiten_node.html
Beförderungsentgelt / Preis
Die angegebenen Preise gelten für die einfache direkte Fahrt pro Fahrzeug vom Startstandort zum jeweiligen Zielort. Pro Person ist je ein Gepäckstück und ein Handgepäckstück im Preis inbegriffen.
Die „üblichen“ Maße eines Koffers sind hier einzuhalten. Gepäckstücke mit „Übermaßen“ sind bei Buchung zwingend anzugeben. Ggf. fallen diese unter „Sondergepäck“ und können einen Aufpreis verursachen. Die Vorgaben erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten Ihrer Fluggesellschaft. Gleiches gilt auch für das Handgepäck.
Die angegebenen Preise sind nur für den jeweils angefragten Auftrag bzw. Buchung für den angefragten Zeitraum gültig. Diese können über das Anfrageformular unverbindlich angefragt werden oder per Mail an heinemann.nahverkehr@gmail.com
Rücktransport
Bei Verspätungen des Kunden von mehr als 3 Stunden verfällt der Anspruch auf Rücktransport.
Besonderheiten (Umbuchung, Urlaubsabbruch oder Ähnliches):
Sollten sich während Ihrer Reise, folgende Daten Ihrer Rück- bzw. Heimreise ändern, informieren Sie uns umgehend, um Ihren reibungslosen Rücktransport zu gewährleisten. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Abholung.
Mögliche Änderungen:
– Datum der Rückreise
– Uhrzeit der Ankunft
– evtl. anderer Flughafen oder Hafen
Heinemann-Nahverkehr erhält von den einzelnen Fluggesellschaften keine Auskunft über mögliche Flugänderungen.
Abholung / Verspätungen
Wir erwarten Sie mit einem entsprechenden Abholschild direkt hinter der Zoll- oder Gepäckausgabe, oder vereinbarten Abholpunkt.
Telefonischer Kontakt ist jederzeit erwünscht, um Ihre reibungslose Rückkehr zu gewährleisten.
Der Kunde akzeptiert eine Wartezeit von 30 Minuten.
Heinemann-Nahverkehr garantiert ebenfalls eine Wartezeit unseres Personals bis zu 30 Minuten, falls es zu Verspätungen Ihrerseits kommt.
Bei Verspätung des Kunden über 30 Minuten wird ab jeden weiteren 30 Minuten ein Verspätungsgebühr von 30 Euro in Rechnung gestellt, meldet der Kunde sich nicht, entfällt der Anspruch auf Rücktransport. Auf Grundlage der für uns geltenden Gesetze ist es erforderlich, eine erneute Buchung seitens der Kunden durchzuführen.
Vertragsabschluss – Zustandekommen des Beförderungsvertrages
Der Beförderungsvertrag kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung (Postweg oder Email) durch Heinemann-Nahverkehr zustande. Sollten Sie zeitnah keine Bestätigung erhalten, so informieren Sie bitte uns telefonisch. Werden die tatsächlich Leistungen erbracht, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Fahrgast, sind ohne Absprache und Bestätigung durch uns, nicht zulässig und werden nicht ausgeführt. Spricht der Kunde eigenständig mit dem Fahrer/in eine Auftragsänderung durch, die nicht mit Heinemann-Nahverkehr abgesprochen und bestätigt wurde, haftet ausschließlich der Fahrgast für eventuell entstandenen Aufwand. Wird durch Annullierung eines Fluges oder durch eine Umbuchung der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug, eventuell sogar auf einen anderen Flughafen, ist Heinemann-Nahverkehr nicht verpflichtet, zum vereinbarten Preis einen anderen Flughafen anzufahren. Der Kunde hat dann mit Heinemann-Nahverkehr zu informieren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Zahlungsbedingungen
Der Fahrpreis ist generell durch Überweisung zu entrichten, Abweichungen entstehender Kosten können dann auch in Bar(Quittierung) oder per PayPal ausgeglichen werden. Der vereinbarte Fahrpreis per Überweisung sollte sofort oder bis spätestens 14 Tage vor Fahrbeginn entrichten werden. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Heinemann-Nahverkehr. Stellen wir keinen Zahlungseingang fest, so wird der Fahrauftrag nicht ausgeführt und der Kunde darüber informiert. Die Bankdaten übermitteln wir Ihnen bei Auftragsannahme.
Rücktritt und Stornobedingungen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt eine schriftliche Rücktrittserklärung des Kunden bei Heinemann-Nahverkehr innerhalb von 48 Std. vor Fahrtantritt vor, werden keine Stornogebühren erhoben. Eine Stornierung von 24 Std. vor Transferbeginn löst eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Fahrpreises aus. Dem Kunden steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten oder der tatsächlich entstandene Schaden geringer sind.
Haftung
Haftung und Pflichten des Fahrgastes
Der Fahrgast ist verpflichtet alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten rechtzeitig mitzuteilen.
Der Fahrgast verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem eingesetzten Fahrzeug. Die für die Benutzung maßgeblichen und geltenden Vorschriften und Regeln sind zu beachten. Anweisungen, wie auch Hinweise die durch das Fahrpersonal ausgesprochen werden, ist Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem oder unangebrachtem Verhalten des Fahrgastes kann Heinemann-Nahverkehr mit sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Ebenfalls, wenn die Dienstleistung durch Gründe, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht erbracht werden kann. Der Vergütungsanspruch von Heinemann-Nahverkehr, in Höhe des Auftragswertes bleibt hiervon jedoch unberührt. Des Weiteren behält sich Heinemann-Nahverkehr vor, einen durch das Fehlverhalten entstandenen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Auch hier steht es dem Fahrgast frei, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist. Grundsätzlich sind jeglicher Art von Waffen, verboten mitzuführen. Nachweis einer Erlaubnis ist davon ausgeschlossen.
Sollte der Fahrgast sich durch Alkohol oder anderer Genussmittel im Auto erbrechen, wird ein Reinigungspauschale von 180 Euro erhoben und muss sofort gezahlt werden.
Haftung und Pflichten von Heinemann-Nahverkehr
Heinemann-Nahverkehr haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderung. Die Haftung ist für Vertragsverletzung und aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Anspruch besteht grundsätzlich nur, auf typisch entstandene Schäden. Sachschäden die aufgrund schuldhaften Verhaltens durch das Fahrpersonal entstehen, werden nur ersetzt, nach dem Reglement unserer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Haftungsausschluss
Jegliche Haftung für Verspätungen, die sich aus der Straßenverkehrslage ergeben (Stau, Witterungseinflüsse wie Schnee, Glatteis oder anderer unabwendbare Ereignisse), ist ausgeschlossen. Ebenfalls in Situationen, die zu Verspätungen führen können, wie Streik, Unruhen, Natur- und auch sonstige Katastrophen (höhere Gewalt). Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung, übernimmt Heinemann-Nahverkehr gegenüber dem Fahrgast keine Haftung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Beförderungsausschluss
Heinemann-Nahverkehr behält sich in folgenden Fällen das Recht vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn diese
– eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder des Fahrpersonals darstellen
– unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
– Personen mit Schusswaffen, es sei denn diese Personen sind hierzu berechtigt.
Berechtigungsdokument ist bei Buchung vorzulegen
Datenschutz
Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz weisen wir den Kunden darauf hin, dass Heinemann-Nahverkehr nur für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Salvatorische Klauseln
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, sollte diese Bestimmung eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Transferfahrten während einer Pandemie, gelten die durch behördlichen festgelegten Bestimmungen.
Dienstanbieter
Heinemann-Nahverkehr
Shuttle, Event und Transfer Fahrten
Deutschland
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail-Adresse: heinemann-nahverkehr@gmail.com